Beispiel

Die Rechnung des Möbelspediteurs enthält Kosten für Arbeit und Transport, Verpackungsmaterial und einem Außenaufzug. Der von der Einkommensteuer abzugsfähige Betrag errechnet sich wie folgt:

Gesamtkosten (inkl. MwSt.)

2.050 €

davon: Arbeits- und Transportkosten

1.720 €

Außenaufzug

240 €

Verpackungsmaterial

90 €

Die Kosten für Verpackungsmaterial sind nicht abzugsfähig! Von den 1.960 € Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sind 20 % (hier 392 €) von der Einkommensteuer abzugsfähig. Der Umzug wird also mit der Steuererklärung um 392 € günstiger und kostet real nach Abzug der Steuerentlastung 1.658 €.

Übrigens können neben den Kosten für den Umzug zusätzlich auch noch bis zu 1.200 € für Handwerkerleistungen, z. B. für das Streichen der neuen Wohnung, steuerlich berücksichtigt werden.